Wissenswertes zur Verhaltenstherapie von Kindern und Jugendlichen

Besteht überhaupt ein Anlass, einen Kinderpsychotherapeuten zu kontaktieren, der auf die Diagnostik und Therapie psychischer Störungen bzw. Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen spezialisiert ist? Wenn ja, wie wird der Ablauf sein? Wodurch zeichnet sich die verhaltenstherapeutische Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen aus? Die folgenden Informationen sollen helfen, diese Fragen zu beantworten.

Kinderpsychologe

Wer für seine Kinder einen Psychologen bzw. eine Psychologin sucht, fragt meist nach einem Kinderpsychologen bzw. einer Kinderpsychologin. Kinderpsychologe ist ein Begriff aus der Alltagssprache. Kinderpsychologe ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung lautet Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Diese Berufsbezeichnung erfordert eine mit der Approbation erfolgreich abgeschlossene  Ausbildung an einem staatlich anerkannten Institut. Die Approbation der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen gilt für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres. 

Erwachsene hingegen werden von psychologischen Psychotherapeut*innen oder von ärztlichen Psychotherapeut*innen behandelt. Als Altersgrenze gilt hier die Vollendung des 18 Lebensjahres. 

Beide Berufsbezeichnungen sind ebenfalls gesetzlich geschützt. Eine Spezialisierung nach Alter ist wichtig, weil Erwachsene andere Interessen, Wünsche und Fragen haben als Heranwachsende. Themen der Heranwachsenden sind in der Regel durch ihre Entwicklung und das soziale Umfeld geprägt, in dem sie stattfindet. Allen voran der Familie, die deshalb in der Therapie junger Menschen einen besonderen Stellenwert einnimmt. 

Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren können sich theoretisch an alle drei erwähnten Berufsgruppen wenden. Aber auch in diesem Alter, der sog. Postadoleszenz, ist eine kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Behandlung oftmals empfehlenswert, weil bei der Ablösung vom Elternhaus Entwicklungskonflikte zum Tragen kommen, die für Jugendliche charakteristisch sind.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie - Behandlungsanlass

Manchmal klappt es im Leben nicht so, wie man sich das vorstellt, weil Kraft, Zuversicht oder Selbstvertrauen fehlen, Ängste im Weg stehen, die „Welt ungerecht ist“ oder schlimme Ereignisse einen aus der Bahn werfen. All das passiert und gehört zum Leben dazu. Wenn die schlechten Gefühle aber die Oberhand behalten, die Angst Dich im Leben einschränkt, Du Deine Leistung nicht mehr bringen kannst, die Welt Dir zur Last fällt, dann solltest Du das Gespräch mit mir suchen.

Als Eltern sollten Sie sich an mich wenden, wenn Sie bei Ihrem Kind anhaltende Veränderungen wahrnehmen, die Sie sich nicht erklären können, mit ihrem Kind mitleiden, ohne helfen zu können, oder von bestimmten Verhaltensauffälligkeiten ihres Kindes überfordert sind. Ob eine Beratung ausreicht oder eine Therapie sinnvoll erscheint, lässt sich im Erstgespräch klären.

Folgende Probleme zählen zu den typischen Behandlungsanlässen: Schlafstörungen, Probleme mit dem Essen, Wut und Aggressionen, Zwänge, Tics, selbstverletzendes Verhalten, Ängste, der Gedanke, sich das Leben nehmen zu wollen, häufige Konflikte mit der Familie, häufiger Streit mit Gleichaltrigen, unerklärlicher schulischer Leistungseinbruch, anhaltende oder unvermittelte Traurigkeit, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme, körperliche Beschwerden ohne somatischen Befund, Rückzug und Antriebslosigkeit, traumatische Erlebnisse, akute Belastungen, Mobbing, nicht altersgemäßes Einnässen und Einkoten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie - Therapieablauf

Meist nehmen die Eltern Kontakt zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf. Mitunter werden aber auch Jugendliche und junge Erwachsene selbst aktiv und wenden sich direkt an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ab dem 15. Lebensjahr können Kinder selbstständig über die Aufnahme einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Behandlung entscheiden. Ab diesem Alter gilt meine Schweigepflicht auch den Eltern gegenüber. Nach der Kontaktaufnahme per E-Mail oder dem Telefon findet zeitnah das Erstgespräch in meiner Praxis statt. Hier werde ich mir ein Bild von der aktuellen Situation machen. Gemeinsam werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden. Sollte eine Therapie sinnvoll sein, werden anfangs fünf Probesitzungen stattfinden. Sie dienen dazu, dass wir uns kennenlernen und Therapieziele vereinbaren. Ich werde die notwendige Diagnostik durchführen, einen Therapieplan ausarbeiten und ihn vorstellen. Sofern wir übereinstimmen, würde – nach Abklärung der Kostenübernahme – die Therapie beginnen. Je nach Bedarf kann eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie durchgeführt werden. Begleitend finden regelmäßig Familien- und Elterngespräche statt. Bei Jugendlichen in Absprache entsprechend der jeweiligen therapeutischen Notwendigkeit.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie - Diagnostik

Die Entwicklungsphasen der Kindheit und Jugend bieten vielfältige Herausforderungen und Aufgaben, in deren Verlauf sich die individuelle Persönlichkeit herausbildet. Sie bergen aber auch ebenso viele Gefahren für leidvolle Erfahrungen, die bei Überforderung und fehlenden Ressourcen zu Krisen und anhaltenden psychischen Belastungen führen können. Ein Teil der im Kindes- und Jugendalter diagnostizierten Erkrankungen ist durch entwicklungsspezifische Emotionen und Verhaltensweisen gekennzeichnet, die nur in Intensität und Dauer von denen einer ungestörten Entwicklung abweichen. Andererseits können sich bereits im Kindes- und Jugendalter Erkrankungen abzeichnen, die auch bei Erwachsenen vorkommen. Eine umfassende Diagnostik der Fertigkeiten, der Ressourcen und des Verhaltens, die nicht nur den einzelnen Menschen, sondern auch sein soziales Umfeld in den Blick nimmt, ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie - Behandlung

Mit meiner psychotherapeutischen Tätigkeit begleite und unterstütze ich Kinder und Jugendliche in Krisen und bei Veränderungsprozessen. Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wendet sich dabei nicht nur an die jungen Patienten, sondern auch an ihre Familien. Meine therapeutische Grundhaltung ist emphatisch, unvoreingenommen und offen. Die Verhaltenstherapie zeichnet sich durch eine klare Zielorientierung aus. Veränderungen der aktuellen Situation stehen im Vordergrund. Als Verhaltenstherapeut lege ich Wert darauf, mit meinen Patienten und ihren Familien auf Augenhöhe zu kommunizieren, mein Vorgehen transparent zu machen und Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit zu stärken. Die Verhaltenstherapie bietet dafür eine Vielzahl verschiedener Methoden und Techniken, die auf lerntheoretischen Grundsätzen basieren und altersentsprechend in der individuellen Therapieplanung kombiniert werden können. Kinder beispielsweise haben oft Schwierigkeiten, ihre Gefühle einzuordnen und auszudrücken. In der Therapie werden sie spielerisch dazu angeleitet, so dass sie mehr Möglichkeiten erhalten, sich selbst emotional zu regulieren. Jugendliche, die in ihren Gedanken verstrickt sind, können in der Therapie beispielsweise lernen, sich selbst zu managen, indem sie dabei unterstützt werden, andere Sicht- und Verhaltensweisen zu entwickeln, die neue Erfahrungen ermöglichen. Grundsätzlich zielt die Verhaltenstherapie von Kindern und Jugendlichen darauf ab, jungen Menschen die Fähigkeit und das Erleben zu vermitteln, sich selbst steuern und gezielt verändern zu können. In diesem Sinne ist sie auch immer Hilfe zur Selbsthilfe.